Vorteile / Kundennutzen auf einen Blick:
• Branderkennung und Brandbekämpfung in einem System
• Unabhängige Systemlösung ; keine Stromversorgung notwendig.
• Einfache Montage und umfangreiches Systemzubehör
• Hohe Einsatzvielfalt und flexibel in verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten
• Systemvielfalt über Varianten durch Anforderung unterschiedlicher
Temperaturbereiche (z.B. 57°, 68°,79°, 93° C)
• Systemakzeptanz und Planungssicherheit durch hohe Wirtschaftlichkeit
und internationale Zulassungen
Die Stand-alone-Löschanlage -200 bietet vielfältige Einsatz-
und Anwendungsmöglichkeiten im Bereich der Raum und Objektlöschung.
Neben der Branderkennung durch den Thermalauslöser wird der Brandherd
gleichzeitig durch das bewährte Aerosollöschmittel wirksam bekämpft.
Durch diese Symbiose ist der Löschgenerator jetzt noch effektiver und
wirtschaftlicher.
Geringes Gewicht und Platzbedarf sowie einfache Installation ermöglichen
eine hohe Flexibilität und Integration bei unterschiedlichen Einsatzfällen
im aktiven Brandschutz.
Merkmale:
- Branderkennung und Bekämpfung in einem System
- Es wird keine zusätzliche Stromversorgung benötigt
- Einsetzbar für unterschiedliche Temperaturbereiche: 57°, 68°, 79° 93°C
TYPENSPEZIFISCHE DATEN
Abmessung: H = 110/177 mm (ohne/mit Auslöser) D = 82 mm
Gewicht, vollständig: ca. 1,225 kg
Dauer der AEROSOL - Erzeugung: ca. 5 s
zu schützendes Raumvolumen: 2,0 m³
SYSTEMSPEZIFISCHE DATEN
Standardauslösetemperatur Thermalanzünder:
57°, 68° , 79°, 93 °C
Wirkungsbeginn: 3 s nach Auslösung der Glasamulle
Lagerung: Kühl und trocken
Funktionstemperatur Generator: -40°C bis max. 15°C
unter der angegebenen Auslösetemperatur
Zulassung: BAM-PT2 – 333/08
Zulassungskennzeichen: PL-4 / 97 / Aerosollöschmittel
Brandklasse: B (eingeschränkt) und C nach DIN EN2
EINSATZSPEZIFISCHE DATEN
Wartungszeitraum: 5 Jahre
Hinweis: Einbauvorschriften sind zu beachten
Die Feuerlöschgeneratoren sind nach DIN EN2 für die Brandklassen B (eingeschränkt) und C zugelassen.
Die Brandklassen nach der DIN EN 2
Brandklasse B sind brennbare flüssige oder sich verflüssigende Stoffe (Flammbrände)
- Benzin
- Benzol
- Öle
- Fette
- Lacke
- Teer
- Alkohol
- Stearin
- Parafin
- usw...
Die Einschränkung der Brandschutzkasse B bedeutet, dass die Feuerlöschgeneratoren nicht als Handfeuerlöscher geeignet sind, sie dürfen nur in fest installierten Brandschutzanlagen zum Einsatz kommen.
Die Brandklassen nach der DIN EN 2
Brandklasse C sind Gasbrände (Flammbrände)
Die Brandklassen nach der DIN EN 2
Brandklasse C sind Gasbrände (Flammbrände)
- Methan
- Propan
- Wasserstoff
- Acetylen
- Stadtgas
- Letan
- Erdgas
- usw