Der Türwächter verschließt und überwacht den Notausgang und ermöglicht dessen Öffnung mit nur einem Handgriff. Der Türwächter verfügt über Zulassungen nach DIN 1125 und DIN 179.
In Verschlußstellung sichert der Türwächter den Türdrücker; die Tür kann im Notfall mit nur einem Handgriff begangen werden. Durch das Herunterdrücken der Türklinke verschiebt sich der Türwächter und gibt die Klinke frei.
Es ertönt ein lautstarkes Dauersignal, das sich nur über einen Schlüssel abschalten lässt. Auch für eine berechtigte Begehung kann über einen Schlüssel der Türwächter freigegeben werden.