Die jährlichen Folgen in Deutschland: 600 Brandtote, 6.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Mrd. Euro Brandschäden im Privatbereich. In einigen Bundesländern ist daher die Installation von Rauchmeldern bereits gesetzlich vorgeschrieben.
Die Mindestleistungsmerkmale, die ein Rauchmelder erfüllen muss, sind in der DIN EN 14604 festgelegt:
- Der Alarmton von einem Rauchmelder muss mindestens 85 dB(A) betragen.
- Mindestens 30 Tage bevor die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönt bei einem qualitativ hochwertigen Rauchmelder ein wiederkehrendes Warnsignal
- Ein Testknopf am Rauchmelder zur Funktionsüberprüfung ist Voraussetzung.
- Der Rauch sollte von allen Seiten gleich gut in die Rauchmesskammer des Rauchmelders eindringen können.
Rauchmelder, die nach dieser Norm geprüft sind, erfüllen die Qualitätsmindestanforderungen.
Wichtige Qualitätsmerkmale sind zudem:
- Schutz gegen Eindringen von Schmutz und Insekten
- Lithium-Batterien mit einer Haltbarkeit von bis zu 10 Jahren
- Garantie mit 100%iger Rückverfolgbarkeit der Produkte zum Hersteller
- Oftmals zusätzliche Schnittstellen z. B. für Funksender
- Leuchtdiode zur Batteriebereitschaftsanzeige